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Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Krankenkasse |
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Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Diese Finanzierungsform trifft auf den Großteil der Psychotherapien zu. Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine so genannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. mehr dazu (Fortsetzung) Die Krankenversicherungsanstalten leisten folgende Zuschüsse (Stand 2024):
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