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Fortsetzung zum Thema
Kostenzuschuss:
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung
darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten
Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben.
Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen
abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-) bedingen.
Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden,
für die Bestätigung gibt es ein Formular. (Dieses Formular erhalten
sie bei der ersten Sitzung von ihrem/r PsychotherapuetIn.) Die
Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen
vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder
zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes zur
Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn (in Wien - vier)
Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen
Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeutin bzw. des
Psychotherapeuten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Für einen Kostenzuschuss ab der elften (Wien - fünften)
Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen
Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen
Psychotherapeutin(en)“ gestellt werden, auf dem von der
Psychotherapeutin bzw. vom Psychotherapeuten einige Fragen
beantwortet werden. Dieser Antrag soll vor der zehnten (Wien -
vierten) Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss
ohne Lücke weiterbeziehen zu können.
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Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den
Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen
bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor
Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden.
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